Eigenleistung

Eigenleistung

Die für den Bau oder Ausbau eines Gebäudes eingesetzten persönlichen Arbeitsleistungen eines Bauherren oder einer Bauherrin werden als Eigenleistung bezeichnet. Dazu können zählen der Selbstbau von Garagen, die Ausfüllung von Gefachen, die Installation sanitärer Anlagen mit Stecksystemen und ähnliches. Solche Eigenleistungen werden innerhalb der Baufinanzierung als Teil des Eigenkapitals aufgenommen und grundsätzlich auf der Basis der Unternehmerpreise bewertet. Setzt der Bauherr bezahlte Hilfskräfte ein, um die Eigenleistung durchzuführen, so sind diese Arbeiten bei der zuständigen örtlichen Bau-Berufsgenossenschaft anzumelden. Als Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten ist der Bauherr zur Meldung verpflichtet und muss die Namen der Personen, die als Hilfskräfte beschäftigt wurden, sowie die geleisteten Arbeitsstunden und Entgelte belegen und nachweisen. Auf dieser Basis legt die Berufsgenossenschaft die vom Bauherren zu entrichtenden Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung fest. Verstöße gegen die Nachweis- und Meldepflichten verursachen Schwarzarbeit, die mit Bußgeldern geahndet werden kann. Der Bauherr selbst und sein Ehepartner sind von der Versicherungspflicht allerdings befreit. Ebenso fallen Nachbarschaftshilfen, die unentgeltlich erfolgen nicht unter die Versicherungspflicht. Mit einer Eigenleistungsausfallversicherung können sich Bauherren und Bauherrinnen gegen die Risiken von unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit aufgrund längerer Krankheit und Unfall sowie den Todesfall absichern.