Um eine Immobilie zuverlässig bewerten zu können, ist die Prüfung objektspezifischer Unterlagen und eine Ortsbesichtigung erforderlich. Hierbei ist zwischen obligatorischen und ergänzenden Unterlagen wie folgt zu unterscheiden:
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Unterlagen
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Obligatorische Objektunterlagen
bei bebauten Grundstücken
. Bauzeichnung, Maßstab 1:100 / Bauschein
. Objektfotos
. Baubeschreibung
. Berechnung des umbauten Raumes
. Berechnung der Nutzflächen / Wohnflächen
. Rohbau- / Gebrauchsabnahmeschein
. Grenzbescheinigung
. Versicherungspolice der Brandversicherung
. Betriebsgenehmigungen / Konzessionen
. Auflistung besonderer Betriebseinrichtungen
. Flächen-, Auslastungs- und Umsatzangaben
zusätzlich bei unbebauten Grundstücken
. Grundbuchauszug
. Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
. Flurkarte / Lageplan
. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
. Erschließungsbeitragsbescheinigung
. Auskunftsmitteilung der Gemeinde (z.B. zu § 42 Abs. 10 BauGB)
Ergänzende Unterlagen (je nach Objekt)
. Kaufvertrag
. Bodengutachten / Baugrunduntersuchung / Altlastenverdachtskarte
. Gebäudedaten
. Baukostenaufstellung / Kostenvoranschlag
. Einheitswertbescheid / Bescheid Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer
. Mietverträge / Protokolle der Eigentümerversammlung
. ältere Wertermittlung, Standortanalysen / Branchenberichte
. Prüfteste für Licht- und Kraftanlagen