Kapitalnachweis

Kapitalnachweis

Kaufinteressenten werden von Maklern und Verkäufern häufig zur Vorlage eines Kapitalnachweises aufgefordert, bevor ein notarieller Kaufvertrag über eine Immobilie zustande kommt.

Eine Alternative stellt auch eine Finanzierungsbestätigung des Kreditinstitutes, welches die Immobilie finanziert, dar. Die Finanzierungsbestätigung ist ein Dokument, welches eigens für diesen Zweck ausgestellt wird, während als Kapitalnachweis auch ein einfacher Kontoauszug mit einem entsprechenden Kontostand anerkannt wird. Die beiden Begriffe werden häufig synonym angewandt. Für den Verkäufer stellt die Vorlage eines Kapitalnachweises immer eine entscheidende Absicherung dar.

Im Zusammenhang mit einem Kapitalnachweis ergeben sich für Makler Pflichten, die aus dem Geldwäschegesetz hergeleitet werden. An die zuständige Staatsanwaltschaft ist in folgenden Fällen eine Verdachtsmeldung abzugeben:

  • wenn sich der Käufer trotz konkreter Nachfrage die Bereitstellung eines Kapitalnachweises oder einer Finanzierungszusage für den Immobilienerwerb verweigert
  • Wenn der vorgelegte Kapitalnachweis von einer Bank in einer „Steueroase“ stammt

Nach einer Verdachtsmeldung darf das Geschäft in den ersten 48 Stunden danach nicht weiter angebahnt werden. Sofern sich innerhalb dieser Zeitspanne die Staatsanwaltschaft nicht meldet, darf der Auftrag vom Makler weiter vorangetrieben werden. Dem Makler erwachsen aus dem Geldwäschegesetz weitere Pflichten wie die Identifizierung des Kunden und die Dokumentation des gesamten Ablaufs des Immobiliengeschäfts.