Rentenschuld

Rentenschuld

Im Grundbuch kann als andere Form der Grundschuld eine Rentenschuld eingetragen werden. Diese verpflichtet gemäß § 1199 BGB zu regelmäßigen Zahlungen in wiederkehrender Höhe. Zudem wird eine Ablösesumme vereinbart, damit der Eigentümer die Rente mit einer einmaligen Zahlung ablösen kann.