Rohbauland

Rohbauland

In Deutschland wird der Begriff “Rohbauland” in § 5 Abs. 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) als eine für die bauliche Nutzung vorgesehene Fläche definiert, die noch nicht gesichert erschlossen wurde. Damit sind insbesondere Grundstücke gemeint, die in Lage, Größe und Form für eine bauliche Nutzung unzureichend sind, sowie Grundstücke innerhalb vollständig bebauter Gebiete, die noch nicht erschlossen wurden. Diese unerschlossenen Grundstücke werden als Rohbaufläche in den Bebauungsplänen aufgeführt, sofern keine gravierenden Gründe dafür vorliegen, dass diese Grundstücke auch in Zukunft nicht erschlossen werden können.