Mietspiegel

Mietspiegel

Der Mietspiegel wird von den Gemeinden und Kommunen in Zusammenarbeit mit den Vertretungen von Hausbesitzern und den Intressengemeinschaften der Mieter (Mietervereine) erstellt. Es handelt sich dabei um eine Übersicht der im Geltungsbereich üblichen Mietsätze am Ort. Nach § 558 c BGB muss eine Anerkennung des Mietspiegel von allen Parteien gewährleistet sein. Im Normalfall werden Mietspiegel durch die Gemeinden und Kommunen in Verhandlungen mit den Intressenvertretungen der Hausbesitzer und der Mieter vereinbart. Es gibt allerdings auch Mietspiegel, die auf anerkannten wissenschaftlichen Erhebungen beruhen. Der Mietspiegel legt fest, welche Höchstmieten statthaft sind.