Schwerbehinderten-Bauförderung

Schwerbehinderten-Bauförderung

Schwerbehinderte mit einem Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsplatz oder solche, die einen entsprechenden Arbeitsplatz in Aussicht haben, können Darlehen und/oder Zuschüsse aus der Ausgleichsabgabe erhalten, um:

–       den Erwerb bzw. Bau von behindertengerechten Eigentumswohnungen oder Eigenheimen zu finanzieren

–       den Umbau und die Anpassung von Wohnraum an die behindertengerechten Bedürfnisse durchzuführen

–       den Umzug in eine behindertengerechte Wohnung oder eine solche, die zum Arbeitsplatz verkehrsgünstiger gelegen ist, durchzuführen

Die Hauptfürsorgestellen geben nähere Auskünfte über die Möglichkeiten der Schwerbehinderten-Bauförderung.