Kaltwasserzähler

Kaltwasserzähler

Kaltwasserzähler

Obligatorisch sind Kaltwasserzähler für Mietwohnungen bislang noch nicht überall. Die Bundesländer regeln die Ausstattungspflicht in den Bauordnungen. Keine Einbaupflicht gibt es z. B. in Bayern. Eine Einbaupflicht für jede Wohnung gibt es in Baden-Württemberg mit Ausnahme von Nutzungsänderungen, bei denen ein unverhältnismäßiger Aufwand beim Einbau nötig würde. Jede Neubauwohnung in Schleswig-Holstein muss einen eigenen Kaltwasserzähler erhalten. Auch bestehende Wohnungen müssen bis zum 31.12.2020 nachgerüstet werden. Ausnahmen sind möglich, wenn besondere Umstände die Nachrüstung unverhältnismäßig teuer oder unangemessen aufwendig machen.

Die Einbaupflicht ist allerdings ein Trend, mit dem durch die genauere Verbrauchserfassung mit Wassereinsparungen gerechnet wird. Die genaue Erfassung hat für Mieter den Vorteil, dass Singlehaushalte für die Nachbarsfamilie mit vier Kindern nicht mit zahlen muss. Jeder Vermieter einer Wohnung, in der sich ein Kaltwasserzähler bereits befindet, ist verpflichtet mit Hilfe des Zählers eine genaue Verbrauchserfassung durchzuführen.

Insbesondere, wenn in Mehrfamilienhäusern nicht alle Wohneinheiten mit Kaltwasserzählern ausgestattet sind, kommt es gelegentlich zu Rechtsstreitigkeiten. In einem Fall, bei dem nur eine einzige Wohneinheit in einem Wohngebäude keinen Kaltwasserzähler besaß, fällte der Bundesgerichtshof folgendes Urteil (Az. VIII ZR 188/07, Urteil vom 12.03.2008): Als Abrechnungsmaßstab für die Abwasser- und Frischwasserkosten sei der Vermieter berechtigt für alle Wohnungen den Wohnflächenanteil heranzuziehen. Nur wenn alle Wohneinheiten in einem Gebäude mit Zählern ausgestattet seien, müsse nach dem Verbrauch abgerechnet werden.

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