Kachelofen

Kachelofen

Kachelofen

Einen aus Schamottesteinen zusammengesetzten und mit Kacheln verkleideten Zimmerofen bezeichnet man als Kachelofen. Meist befindet sich die Befeuerung des Kachelofens in einem anderen Raum, während der Kachelofen selbst sich im Wohnraum befindet. Holz oder Kohle dienen als Brennmaterial.

Die ersten Kachelöfen kamen bereits im 14. Jahrhundert auf. Kachelöfen können sogar Wohnräume im darüber liegenden Geschoss über den angeschlossenen Schornstein mit heizen, da erzeugte Wärme lange gespeichert wird.

In Deutschland erfreuen sich Kachelöfen zunehmender Beliebtheit, da sie für größere Unabhängigkeit von den Energieversorgungsunternehmen erzielen. Die Kostenersparnis, die möglich ist, richtet sich allerdings nach dem jeweiligen Holz- bzw. Kohlepreis. In Kachelöfen dürfen nur zugelassene Brennstoffe verfeuert werden, wie z. B. abgelagertes Scheitholz.

Holzfeuerungsanlagen haben allerdings den Nachteil, dass Feinstaub ausgestoßen wird. Mit Wirkung vom 22.03.2010 hat der Gesetzgeber daher zur Reduzierung der Feinstoffbelastung die 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BlmSchV) und die Kleinfeuerungsanlagenverordnung in Kraft gesetzt. Auch für kleine Holzöfen sind nun Feinstaub-Grenzwerte zu beachten. Für betroffene Kachelöfen wurde eine zeitlich abgestufte Frist zur Nachrüstung mit Filtern oder zur Ausrangierung der Öfen vorgesehen, die von Alter und Bauart der Kachelöfen abhängig ist.

Für Einzelraumfeuerungsanlagen enthält der § 26 der 1. BImSchV eine Übergangsregelung für Festbrennstoffe. Folgende Grenzwerte müssen eingehalten werden: es dürfen maximal 0,15 g Staub und maximal 4 g Kohlenmonoxid je Kubikmeter abgegeben werden. Liegt der Ausstoß darüber müssen Feinstaubfilter eingesetzt werden. Nähere Informationen bekommt man beim örtlichen Schornsteinfeger.

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