Grundflächenzahl (GRZ)

Grundflächenzahl (GRZ)

Grundflächenzahl (GRZ)

Mit der Grundflächenzahl wird im Bebauungsplan festgelegt, wie viel Grundstücksfläche überbaut werden darf. Beispielsweise dürfen ¾ der Grundstücksfläche bebaut werden, wenn die GRZ 0,75 beträgt. Das zulässige Bauvolumen ergibt sich aus der Form des Daches, der Geschossflächenzahl und der GRZ, die jeweils im Bebauungsplan des Grundstückes festgeschrieben sind.

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