Die von einem Grundstückskäufer aufzubringende Grunderwerbssteuer beträgt seit dem 01.01.1997 3,8% des dem Grundstückswert angemessenen Grundstückspreises. Nur in Ausnahmefällen kann der Grundstückserwerber von dieser Steuer befreit werden. Ist der Verkäufer mit dem Käufer in gerader Linie verwandt oder handelt es sich um ehemalige Eheleute so kann eine Befreiung erfolgen.
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