Im Bebauungsplan versteht man unter einem Gewerbegebiet ein festgelegtes Gebiet, welches überwiegend für den Bau von Gewerbebetrieben freigegeben ist. Dabei wird meist nur nicht erheblich belästigendes Gewerbe geduldet. Daher werden in Gewerbegebieten hauptsächlich Verwaltungs-, Büro- oder Geschäftsgebäude erlaubt.
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