Freistellung(sverfahren)

Freistellung(sverfahren)

Freistellung(sverfahren)

Freistellungsverordnungen ermöglichen in vielen Bundesländern insbesondere für den Einfamilienwohnungsbau ein „freigestelltes“, genehmigungsfreies Bauen. Für die Freistellung von der Genehmigungspflicht wird vorausgesetzt, dass für das zu bebauende Grundstück ein qualifizierter Bebauungsplan bzw. eine entsprechende Gemeindebausatzung vorliegt. Den Vorgaben dieses Planes muss das Bauvorhaben entsprechen sowie die üblichen Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung erfüllen. Von Architekten, Sachverständigen und Statikern sind entsprechende Nachweise beizufügen. Der Bauherr / die Bauherrin kann im vereinfachten Genehmigungsverfahren sein Bauvorhaben bei der zuständigen Baubehörde mittels Bauanzeige und den erforderlichen Unterlagen anzeigen. Mit dem Bau kann nach Ablauf einer bestimmten Frist begonnen werden, sofern die Behörde keinen Widerspruch erhebt und ein vereinfachtes oder normales Genehmigungsverfahren einfordert.

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