Fogging

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Fogging

Fogging zeigt sich in schwarzen Verfärbungen an Wänden, Decken und Einrichtungsgegenständen, die auf Staubablagerungen bzw. auf Staubpartikelniederschlag zurückzuführen sind. Beim Fogging liegt das Problem in der Tatsache, dass die rechtliche Schuldfrage und die Ursachenforschung schwierig sind. Ob die Schuld beim Vermieter und damit mit eventuellen Ansprüchen gegenüber den Bauausführenden oder des Mieters liegt, ist häufig schwer zu beantworten. Die in der Rechtsprechung festgelegten Grundsätze (vgl. AG Hamburg, Urteil vom 1. August 2000, 438 C 299/99, GE 2002, S. 55; AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 29. Mai 2000, 712 D C 27/99 GE 2002, S. 57; LG Ellwangen, Urteil vom 9. März 2001, 1 S. 244/00, GE 2002, S. 53) legen die Beweislast in die Hände des Vermieters.

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