Feuerungsverordnung

Feuerungsverordnung

Feuerungsverordnung

Die FeuVo (Feuerungsverordnung) ist Teil der Ausführungsverordnungen, die in der Landesbauordnung festgeschrieben sind. Regelt werden mit der FeuVo alle betriebsrelevanten Regelungen für Feuerungsanlagen, die eine Feuerstätte, einen Schornstein, Verbindungsstücke, einen Brenner, Sicherheits- und Regelungseinrichtungen beinhalten. Feuerungsanlagen ab einer Größe von 50 kW sowie Brennstofflager benötigen gesonderte Heizräume.

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