Energieeinsparungsgesetz

Energieeinsparungsgesetz

Energieeinsparungsgesetz

Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), welches offiziell als „Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden“ am 22. Juli 1976 eingeführt wurde, entstand aus dem Umweltbewusstsein heraus, das unter dem Eindruck der Ölkrise zunahm. Darin werden umfassende bundesrechtliche Anforderungen geregelt, die an die Energieeinsparung in Häusern gestellt werden. Die Bundesregierung wird insbesondere ermächtigt, per Rechtsverordnung die Anforderungen an den Wärmeschutz, an energiesparende Heizungs- und Raumlufttechnik sowie an Anlagen für Brauchwasser zu erstellen und diese als Ordnungswidrigkeiten bei Nichtbeachtung zu ahnden.  Die Vorgaben dieses Gesetzes wurden durch die Bundesregierung z. B. in der Wärmeschutzverordnung konkret umgesetzt.

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