Einkaufszentrum

Einkaufszentrum

Als Einkaufszentrum werden Gewerbeflächen bezeichnet, die in einem Gebäudekomplex mehrere Einzelhandelsbetriebe beherbergen. Diese Geschäfte müssen aufgrund einer einheitlichen Planung errichtet worden sein und von einem durch den Investor eingesetztes Centermanagement verwaltet werden. Die Ladenlokale dienen in der Regel der Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs.

Für bestimmte Warengruppen wie Unterhaltungselektronik oder Haushaltsgeräte sieht das Bauplanungsrecht eine mögliche Begrenzung der Verkaufsflächen vor. Gemäß BauNVO sind Einkaufszentren nur in Sondergebieten und Kerngebieten zulässig. Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit rund 700 Quadratmetern Mindestverkaufsfläche sind davon ebenfalls betroffen.

Für Einkaufszentren gelten im Bereich des gewerblichen Mietrechts besondere Vertragsklauseln und Bedarfsregelungen. Unter anderem ist es üblich, eine einheitliche Öffnungszeit, an die alle Mieter gebunden sind, für alle Geschäfte festzulegen. Eine besondere Stellung nimmt auch der Konkurrenzschutz ein, der von den Vertragspartnern vereinbart werden kann.

Formularvertraglich kann Mietern von Ladenlokalen auch eine Betriebspflicht auferlegt werden. Eine Sortimentsbindung ist hingegen umstritten, da diese nicht immer rechtswirksam vereinbart werden kann. Einige Gerichte lehnen die Sortimentsbindung ohne einen entsprechenden Konkurrenzschutz ab. Das Oberlandesgericht hingegen ließ mit Urteil vom 15.07.2008 eine Sortimentsbindung zu, obwohl kein Konkurrenzschutz bestand. Der Ladeninhaber wird nach dieser Rechtssprechung auch durch eine hohe Leerstandsquote nicht von der Sortimentsbindung und Betriebspflicht entbunden (OLG Naumburg, Urteil vom 15.7.2008, Az. 9 U 18/08).

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