Bau(vor)anfrage

Bauanfrage Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderBau(vor)anfrage

Für Bauherren /Bauherrinnen besteht die Möglichkeit, eine Bauanfrage vorab zu stellen. Vom Amt erhält der Bauherr / die Bauherrin dann einen Vorbescheid, der über die baurechtlichen und bautechnischen Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks sowie über den möglichen Dispens und einzuhaltende Vorschriften informiert. Für die Planung und Bauausführung ist der Vorbescheid verbindlich und behält in der Regel für zwei Jahre seine Gültigkeit. Auf Antrag kann der Vorbescheid um weitere zwei Jahre verlängert werden.