Bauherrenhaftpflicht(versicherung)

Bauherrenhaftpflichtversicherung Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderBauherrenhaftpflicht(versicherung)

Für Schäden, die nicht am Bau Beteiligten entstehen können, muss der Bauherr / die Bauherrin haften, sofern diese durch das Bauvorhaben und die Baustelle ausgelöst werden. Zur Absicherung dieser Haftpflichtansprüche wird in der Regel eine spezielle Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen, deren Versicherungsverhältnis sich auf die gesamte Bauzeit erstreckt und mit der Schlussabnahme endet. Unfälle von Handwerkern werden im Regelfall von deren Versicherungen abgedeckt.