Bauflucht

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Bauflucht

In der amtlichen Bauordnung kann in Form des Bebauungsplanes die genaue Lage von Gebäudefassaden zur Straße festgelegt werden. Diese wird als Bauflucht bezeichnet und bestimmt zudem die Anzahl der Stockwerke, die Gesamthöhe des Gebäudes und die Größe und Lage der Abstandsflächen.

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