Bauanzeige

Bauanzeige Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderBauanzeige

Im Genehmigungsfreistellugsverfahren bzw. im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren reicht anstelle des aufwendigeren Bauantrages eine Bauanzeige aus. Der Bauherr bzw. die Bauherrin erlangt damit eine Baugenehmigung, sofern die Baubehörde gemäß der Landesbauverordnung und der örtlichen Bauvorschriften innerhalb einer festgelegten Frist nicht widerspricht. In der Regel beinhaltet die Bauanzeige nur die planungsrechtlichen und brandschutztechnischen Bauvorlagen.