Abfallentsorgung

Abfallentsorgung

Abfallentsorgung

Nicht vorbehandelte Abfälle dürfen gemäß der Deponieverordnung vom 01.06.2005 auf Deponien nicht mehr abgelagert werden. Auf Grundlage von EU-Richtlinien wurde am 14.11.2012 und 01.12.2011 wurde die Deponieverordnung ergänzt. Die Richtlinien dienten der Verminderung bzw. Reduzierung der globalen Belastung mit Quecksilber bzw. Quecksilberverbindungen. Im Interesse des Klimaschutzes müssen Methanemissionen aus Deponien vermieden werden. Entsprechend sollen biologisch abbaubare Abfallbestandteile sowie Siedlungsabfälle vor der Ablagerung mechanisch-biologisch oder thermisch aufbereitet werden, um die Einhaltung der Zuordnungskriterien einzuhalten. In Deutschland ist das Umweltbundesamt in Dessau für den Vollzug der entsprechenden Umweltgesetze zuständig.

Auf Deponien landen jedoch nicht alle Abfälle. Z. B. werden so genannte Wertstoffe auf speziellen Wertstoffhöfen gesammelt. Vor allem recyclebare Wertstoffe werden auf Wertstoffhöfen gesammelt. Die Organisation der Abfallentsorgung wird zwischen Bring- und Holsystem unterschieden. Beim Holsystem werden die Abfallerzeuger aufgefordert, ihre Abfälle zu bestimmten Zeitpunkt auf einer entsprechenden öffentlichen Fläche zur Abholung in geeigneten Behältnissen zu sammeln und zur Abholung bereit zu stellen. Alternativ stehen Sammelbehälter auf Flächen zur Verfügung, in denen spezielle Abfälle wie Flaschen, Papier oder ähnliches eingefüllt werden können. Zum Abtransport werden Hecklader eingesetzt. Die Abfallerzeuger müssen beim Bringsystem den Abtransport der Abfallstoffe übernehmen und diese zu den entsprechenden Sammelstellen bzw. Wertstoffhöfen zur Entsorgung bringen.

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