Zentrale Orte

Zentrale Orte

Zentrale Orte

Gemeinden bzw. Städte mit einer bestimmten Versorgungsfunktion für das Umland werden als „zentrale Orte“ bezeichnet. Dabei handelt es sich um private und öffentliche Dienstleistungen. Das Angebot der Versorgungsfunktionen wirkt sich über die engen Gemeindegrenzen hinaus aus. Schulen, Bibliotheken, Universitäten, Gymnasien, Sportanlagen, Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Krankenhäuser, Banken und Versicherungsunternehmen zählen zu den Versorgungsleistungen. Für die Bewertung eines zentralen Ortes sind die Verkehrswege, die eine Vernetzung mit dem Umland übernehmen, von entscheidender Bedeutung.

Man unterscheidet im Rahmen der Landesplanung verschiedene Stufen der Zentralität. Eine Hierarchie ergibt sich vom Unter- über das Mittel bis zum Oberzentrum. In zentralen Orten der höchsten Stufe konzentrieren sich vor allem der öffentliche Verwaltungsbereich, Wirtschafts- und Kultureinrichtungen. Diese Orte sind Hauptstädte. In Deutschland zählen neben der Bundeshauptstadt Berlin auch die Landeshauptstädte dazu. Diesen Städten kommen zudem Metropolfunktionen zu, da hier häufig Veranstaltungen und Einrichtungen von internationalem Rang beheimatet sind.

Abwanderungen aus den Kernstädten ins Umland sind tendenziell zu beobachten. In den Kernstädten werden alte Industrien abgebaut und im Umland neue aufgebaut, so dass eine Verdichtung der Region erfolgt. Zunehmend geraten Oberzentren damit in den Brennpunkt. Überregional wirksame Leistungen fürs Umland treffen auf sinkende Steuereinnahmen.

Im Januar 2014 erfolgte in Deutschland eine Einstufung in 91 Oberzentren und 6 mögliche Oberzentren. Hinzu kommen Städteverbunde wie Nürnberg-Fürth-Erlangen, die gemeinsam ein Oberzentrum bilden. Teilfunktionen von Oberzentren werden von einigen Mittelzentren, von denen es 728 gibt, übernommen. Zwischen den einzelnen Bundesländern bestehen erhebliche Differenzierungen in den Hierarchie-Stufen der zentralen Orte. Die Mindestbevölkerungszahlen schwanken ebenfalls.

Die Novellierung des Baugesetzbuches legte Wert auf eine stärkere Rücksichtnahme bei den Prozessen zur Bauleitplan-Abstimmung zwischen Gemeinden im Bezug auf die Zentralitätsfunktionen.

Ein Modell des Zentrale-Orte-Systems ZOS wurde in den 1930er Jahren von W. Christaller entwickelt, um Grundlagen für die heute gängige Landesplanung und Raumordnung zu schaffen. Die Zentralitätstheorie gehört in der Wissenschaft zu einem selbstständigen Theoriekomplex innerhalb der Geographie.

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