Umlegung

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Umlegung

Grundstücke können für eine Verbesserung der Nutzbarkeit durch öffentliche Anlagen durch die öffentliche Hand neu zugeschnitten werden. Die Festlegung der neuen Grundstücksgrenzen nennt man Umlegung. Die öffentliche Hand ist berechtigt, zu diesem Zwecke Grundstücke zu enteignen und eine Ersatzleistung zu gewähren. Im privaten Bereich können Nachbarn sich auf eine Umlegung ebenfalls verständigen.

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