Teilbaugenehmigung

Teilbaugenehmigung

Teilbaugenehmigung

Ein Bauherr, der sein Bauvorhaben möglichst schnell realisieren möchte, ohne auf den Abschluss des gesamten Verfahrens der Baugenehmigung zu warten, kann einen Antrag auf Teilbaugenehmigung stellen.  Das Genehmigungsverfahren wird so in einzelne Bauabschnitte auf gesplittet. Der Bauherr erhält im Unterschied zum Vorbescheid aufgrund einer Bauvoranfrage mit einer Teilbaugenehmigung die Erlaubnis, sofort mit dem Bau der beantragten Bauabschnitte zu beginnen.

Der Bauherr muss allerdings das Risiko abwägen, welches sich aus der Nichtgenehmigung einzelner Bauabschnitte ergeben kann. Dieses steht der Möglichkeit einer schnelleren Durchführung von Bauvorhaben mit mehreren Gebäuden, welche durch Teilbaugenehmigungen beschleunigt werden könnten, gegenüber. Wenn es sich um die Bebauung von ungeplantem Innenbereich handelt, sollte das abschnittweise Genehmigungsverfahren durch Bauvoranfragen abgesichert werden.

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