TA-Lärm

TA-Lärm

TA-Lärm

Am 26.08.1998 wurde in der sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz eine technische Anleitung zum Schutz gegen TA-Lärm verabschiedet. Diese enthält Immissionsrichtwerte zum Schutz vor Anlagengeräuschen und zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen.

Sowohl für genehmigungsbedürftige wie auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen gilt diese Rechtsvorschrift. Dazu zählen Gewerbelärm, Industrielärm und Verkehrslärm von Schienen- und Straßenfahrzeugen. Lärm durch Heimwerkertätigkeiten jedoch zählt zum Nachbarschaftslärm. Entsprechend der verschiedenen schutzbedürftigen Gebiete und der Zeiten der Lärmeinwirkung werden Immissionsrichtwerte differenziert.

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