Nachtspeicherheizung

Nachtspeicherheizung

Nachtspeicherheizung

Nachtspeicherheizungen, Nachtstromheizungen oder elektrische Speicherheizungen verfügen über einen Wärmespeicher, der zu  Zeiten günstiger Stromtarife in der Nacht elektrisch aufgeheizt wird und tagsüber die gespeicherte Wärme wieder abgibt. Um eine Nachtspeicherheizung nutzen zu können, wird ein spezieller Stromzähler benötigt, der über zwei Zählwerke verfügt und eine Umschaltung vom Hoch-Tarif- auf Niedrig-Tarif-Strom möglich macht. Per Fernsteuerung oder Schaltuhr schaltet der Stromversorger zwischen den Tarifen um. In vielen Orten haben die Stromversorger die günstigeren Nachttarife abgeschafft.

In den 1950ern kamen die Nachtspeicherheizungen auf. Die Stromversorger propagierten dieses System, da sie ihre Kraftwerke auch in der Nacht ausgelastet sehen wollten. Mit der Feststellung, dass Asbest gesundheitsschädlich ist, kam auch die erste Kritik an den Nachtspeicherheizungen auf. Schließlich war das Material ein Bestandteil vieler Nachtspeicherheizungen und in alten Geräten ist es bis heute noch immer enthalten. In den modernen Nachtspeichergeräten konnte Asbest zwar durch andere Werkstoffe ersetzt werden, aber der geringe Wirkungsgrad von nur 34 %  und die kontinuierliche Strompreissteigerung machen aber die Nachtspeicherheizungen zunehmend unrentabel. Zudem sind Nachtspeicherheizungen eher unflexibel, wenn unerwartete Temperaturschwankungen auftreten, da die Wärmeabgabe der Nachtspeichergeräte nicht sofort angepasst werden kann.

Was die gesundheitliche Gefährdung durch Asbestfasern betrifft, so sind Nachtspeichergeräte ab Baujahr 1977 unbedenklich, da in diesen der krebserzeugende  Stoff keine Anwendung mehr fand. Um zu klären, ob die Nachtspeicherheizung Asbestfasern an die Umgebungsluft abgibt, ist ein Gutachten notwendig, da die Geräte nur von Fachleuten geöffnet werden dürfen. Die Bauaufsichtsbehörde kann eine Sanierung und gegebenenfalls einen Austausch des Heizsystems anordnen, wenn es sich um asbesthaltige Geräte handelt.

Im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) wurden vom Gesetzgeber Regelungen zur stufenweisen Abschaffung von Nachtspeicherheizungen festgelegt. Mit der Neufassung der EnEV 2014 wurden die Vorgaben zur Nachtspeicherheizung und deren Abschaffung wieder zurückgenommen. § 10a der EnEV 2009 wurde, aufgrund der Speichermöglichkeiten der Nachtspeicherheizungen für Überkapazitäten erzeugten Stroms, gestrichen. Am Sinn wird jedoch oft gezweifelt, da die modernen Solarstromeinspeisungen eher im Sommer Kapazitätsspitzen aufweisen, während Nachtspeicher hauptsächlich im Winter genutzt werden. Im Anbetracht der derzeitigen Strompreise ist der Betrieb von Nachtspeicherheizungen verhältnismäßig teuer. Bei einer Erneuerung oder Sanierung der Heizanlage sollte aus energetischer Sicht ein Systemwechsel in Betracht gezogen werden.

Das Privatkundenprogramm „Energieeffizient Sanieren“ der KfW-Förderbank sah für den Austausch einer Nachtspeicherheizung gegen moderne Heizsysteme sowie die fachgerechte Altgeräteentsorgung je Gerät eine Prämie vor. 2010 wurde diese Art der Förderung gestrichen. Förderungen für die Erneuerung einer alten Heizanlage gibt es allerdings immer noch, so dass sich der Austausch alter Nachtspeicherheizungen immer rentiert.

 

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