Mängel am Bau

Mängel am Bau

 Mängel am Bau (-beseitigung, -protokoll, -rüge)

Bauausführungsmängel, die daraus resultieren, dass die Pläne des Bauherrn nicht eingehalten wurden oder Baurichtlinien, die sich aus der Baukunst ergeben, nicht berücksichtigt wurden, müssen durch den Bauunternehmer bzw. den ausführenden Handwerker innerhalb der Verjährungsfrist kostenlos für den Vertragspartner beseitigt werden. An der Immobilie festgestellte Mängel sollte der Bauherr möglichst unverzüglich und schriftlich seinem Vertragspartner mitteilen. Mängel, die bei der Bauabnahme entdeckt werden, müssen in einem Mängelprotokoll festgehalten werden, um später Nacherfüllungsansprüche geltend machen zu können. Im Protokoll gleich einen Termin für die Mängelbeseitigung festzulegen, ist ratsam. Anschließend müssen Bauherr und Vertragspartner dieses Protokoll unterzeichnen.

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