Kehr- und Überprüfungsordnung

Kehr- und Überprüfungsordnung

Kehr- und Überprüfungsordnung

Im Januar 2010 trat die bundesweit wirksame Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) in Kraft, die im April 2013 letztmalig reformiert wurde. Unter anderem regelt die KÜO, welche Anlagen regelmäßig vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger überprüft werden müssen und in welchen Intervallen eine Prüfung erfolgen muss. Eine jährliche Überprüfung ist üblich, wobei es ebenfalls Anlagen gibt, die 2 oder 3 Mal im Jahr geprüft werden müssen. Mit der Prüfung ist in gewissen Fällen auch eine einhergehende Reinigung des Abgasrohres oder des Schornsteines vorgesehen. In der Regel ist eine Kohlenmonoxidmessung im Rahmen der Abgaswegüberprüfung Pflicht. Die bis dato sehr unterschiedlichen Verordnungen in den Ländern sollten mit der Neufassung der KÜO im Jahr 2010 inhaltlich vereinheitlicht werden. In Berlin gelten allerdings auch Sonderregelungen. Da durch die neuen Regelungen die Gebühren für Schornsteinfegerdienste neu festgelegt wurden, was eine Gebührenerhöhung für viele Eigentümer nach sich zog, wurde die KÜO häufig kritisiert.

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