Hassesche Regel

Hassesche Regel

Hassesche Regel

Für die Berechnung des jeweils wirksamen Marktangebots ist eine Kennzahl die Leerstandsquote. Diese ist erforderlich, um einen funktionierenden Wohnungsmarkt zu sichern. Gemäß der früheren II. Berechnungsverordnung wurden als angemessen 2% der Mietkosten angesehen. Ein Basisjahr von 1894 bildete die Grundlage für die so genannte Hassesche Regel, welche besagt, dass eine erforderliche Quote bei etwa 3 % liegt, um Markttransaktionen reibungslos abzuwickeln. Damals wurde diese Quote als die perfekte Mitte zwischen Wohnungsüberschuss und -mangel dargestellt.

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