Grundschuld

Grundschuld

Grundschuld

Eine Form des Grundpfandrechts ist die Grundschuld, welche in der Regel zur Darlehenssicherung dient. In §1191 BGB wird die Grundschuld als eine ins Grundbuch eingetragene Belastung auf ein Grundstück beschrieben, welche den Eigentümer zur Zahlung des Grundschuldbetrages verpflichtet. Gegebenenfalls kann die Grundschuld mittels Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden, so dass der Eigentümer bei Nichtzahlung mit dem Verlust des Grundstücks rechnen muss. Eine Grundschuld muss im Gegensatz zu einer Hypothek nicht an die Forderung des Gläubigers gebunden sein, so dass sie übertragbar ist und nicht mit der Darlehensrückzahlung erlischt. So ist auch eine Erhöhung der Darlehenssumme ohne eine weitere Eintragung möglich.

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