Grunderwerbskosten

Grunderwerbskosten

Grunderwerbskosten

Folgende Grunderwerbskosten fallen in der Regel an, wenn jemand ein Baugrundstück erwerben möchte:

– Es fallen unterschiedliche Maklergebühren an.

– Der Grundstückspreis ist zu bezahlen.

– In der Regel fallen 3,5 % Grunderwerbssteuer an.

– Es können Vermessungskosten anfallen.

– Es können Kosten für Baugrunduntersuchungen, die erforderlich sein könnten, anfallen.

– Es fallen Notargebühren für Grundbucheintrag, Auflassung und Beurkundung an.

Grundsätzlich sind Grunderwerbskosten steuerlich absetzbar, allerdings zählen normalerweise alle Erschließungskosten nicht dazu.

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