Geschoss

Geschoss

Geschoss

Ein Geschoss wird baurechtlich als Gebäudebereich definiert, dessen Oberkante im Mittel die Geländeoberfläche um mehr als 1,40 m überragt und mindestens eine Höhe von 2,30 m erreicht.

In einem Haus kann Wohnfläche gewonnen werden, indem sogenannte Halb- oder Zwischengeschosse errichtet werden. Dabei wird der nächste Raum bereits auf halber Raumhöhe angesetzt. Diese versetzten Wohnebenen werden weitgehend als offene Räume verbunden, da das Treppenhaus von Halbgeschoss zu Halbgeschoss verlaufen muss.

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