Gemeinbedarfsflächen

Gemeinbedarfsflächen

Gemeinbedarfsflächen

Gemeinbedarfsflächen sind solche Flächen, die laut Bebauungsplan zur baulichen Nutzung für den Gemeinbedarf deckende Einrichtungen wie Kirchen, Kindergärten, Schulen und Sportanlagen vorgesehen sind. Erschließungsanlagen wie Fußwege, Straßen und Plätze zählen nicht dazu.

Im Bebauungsplan muss die Art des Gemeinbedarfs mittels entsprechender Planzeichen genau bezeichnet werden. Befindet sich eine Bodenfläche, die als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen wird, im Privateigentum, so kann der Vollzug des Bebauungsplanes mittels Enteignung durchgesetzt werden, wenn sich der Eigentümer weigert, die Fläche dem vorgesehenen Nutzungszweck zur Verfügung zu stellen oder die Fläche an die Gemeinde zu verkaufen.

Wertsteigernde Änderungen an auf Gemeinbedarfsflächen befindlichen baulichen Anlagen dürfen nur durchgeführt werden, sofern der Erschließungs- und Bedarfsträger dem zustimmt und der Eigentümer auf einen Ersatz für die Werterhöhung schriftlich verzichtet.

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