Geh- und Fahrtrecht

Geh- und Fahrtrecht

Geh- und Fahrtrecht

Ein Grundstück muss grundsätzlich über eine Anbindung an eine Straße verfügen, um betreten werden zu können. Sollte ein Grundstück in zweiter Reihe liegen, muss es über ein Geh- und Fahrtrecht gegenüber dem Grundstück in erster Reihe verfügen. Dieses wird zu Gunsten des hinten gelegenen Grundstücks in der zweiten Abteilung des Grundbuches eingetragen und stellt eine Grunddienstbarkeit dar.

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