Frostgrenze

Frostgrenze

Frostgrenze

Die Bodentiefe, bis zu der auch in den kältesten Wintern die Bodenschichten gefrieren könnten, bezeichnet man als Frostgrenze. In Deutschland liegt die Frostgrenze je nach Landschaft und Bodenbeschaffenheit bei 80 bis 150 cm. Die Bodenplatte und das Fundament müssen tiefer liegen als die Frostgrenze, damit Bodenbewegungen, die beim Gefrieren und Auftauen der Bodenschichten entstehen, nicht zu Schäden führen.

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