Erschließung

Erschließung

Erschließung

Die Erschließung eines Grundstückes muss sichergestellt werden, bevor es bebaut werden soll. Im Allgemeinen gehört zu einer gesicherten Erschließung der Anschluss des Grundstückes an das öffentliche Energieversorgungsnetz, die Abwasserbeseitigung, die Wasserversorgung und das öffentliche Straßennetz. Die für die Erschließung erforderlichen Anlagen bzw. deren Errichtung stellt die Gemeinde dem Grundstückseigentümer meist mit 90 % der Kosten als Anliegergebühren oder Erschließungskosten in Rechnung. Abschlagszahlungen sind bereits vor Erschließungsbeginn üblich. Die Länge der zur Straße hin liegenden Grundstücksgrenze bestimmt die Kosten für den Grundstückseigner. Eckgrundstücke erhalten häufig einen Rabatt. Um keine steuerlichen Nachteile zu riskieren, sollte der Grundstückseigentümer die Erschließungskosten zwar im Kaufvertrag regeln, aber diese nicht in den Grundstückskaufpreis aufnehmen.

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