Entwurfsverfasser

Entwurfsverfasser

Entwurfsverfasser

In den Landesbauordnungen wird genau geregelt, wer als Entwurfsverfasser oder Entwurfsverfasserin zugelassen werden kann. Meist werden Architekten die Entwurfsverfasser sein, die für die Brauchbarkeit und die Vollständigkeit des Entwurfs verantwortlich sind.  Zudem sind die Entwurfsverfasser dafür zuständig, dass die entwickelten Ausführungspläne den Vorgaben der Landesbauordnungen und den genehmigten Bauvorgaben entsprechen. In Einzelfragen, wenn der Entwurfsverfasser in Sachen Statik, Bodenuntersuchung, Wärme- oder Schallschutz nicht über das nötige Fachwissen verfügt, muss der Entwurfsverfasser einen Bausachverständigen als Berater hinzuziehen.

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