Chemikalienverbotsverordnung

Chemikalienverbotsverordnung Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderChemikalienverbotsverordnung

Verbote zum Inverkehrbringen von Chemikalien, die Krankheiten erzeugen können, werden in der Chemikalienverbotsverordnung geregelt. Die ursprüngliche Fassung der Chemikalienverbotsverordnung stammt aus dem Jahr 1993, wurde aber 2003 in überarbeiteter Form bekannt gemacht. Geregelt werden die Beschränkungen und Verbote des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe im Allgemeinen sowie besonders gefährlicher Stoffe wie Dioxine, Asbest, Furane, Formaldehyd, Benzol polychlorierte Biphenyle, aromatische Amine, aliphatische Kohlenwassserstoffe, Teeröle, Pentachlorphenole sowie Arsen-, Cadmium- und Quecksilberverbindungen im Speziellen. Wer gefährliche Stoffe in Verkehr bringt, muss Auflagen und Pflichten wie Anzeigepflichten, Aufzeichnungspflichten, Sachkundennachweise oder behördliche Erlaubnispflichten erfüllen.