Autostellplatz

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Autostellplatz

Wenn ein Haus neu gebaut wird, schreiben die Landesbauverordnungen vor, dass pro Wohn- oder Büroeinheit auf dem eigenen Grund auch eine Mindestanzahl von Autostellplätzen angelegt werden muss. Dies gilt auch, wenn der Hausbesitzer selbst überhaupt keinen Führerschein hat. Die Regelung soll mit einer Regelung von 1,5 Stellflächen pro Wohn- oder Büroeinheit dazu dienen, sowohl Anwohnern als auch Besuchern eine Parkmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.

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